Eheschließung
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Frau G. Behring | 05346/9000- 35 | ![]() |
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Heiraten in Liebenburg
Ein besonderer Ort für einen ganz besonderen Tag !
Heiraten im mittelalterlichen Flankierungsturm – diese einzigartige Möglichkeit im Bereich des Landkreises Goslar steht Ihnen nur in Liebenburg zur Verfügung.
Der landschaftlich wunderschön, unterhalb des Schlosses, gelegene Turm, mit herrlichem Blick über Liebenburg bietet einen ganz außergewöhnlichen Rahmen für diesen besonderen Anlass !
In der Zeit von Mai bis September können Sie sich in diesem wunderschönen Ambiente das Ja-Wort geben. Außerdem steht Ihnen das Trauzimmer im Rathaus ganzjährig für Ihre Hochzeit oder Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft zur Verfügung. In diesem neugestalteten und ansprechenden Raum finden bis zu 20 Personen Platz.
Im Allgemeinen finden die Trauungen von Montag bis Freitag statt, auf Anfrage können auch einige Samstage angeboten werden.
Einige Impressionen aus dem Standesamt:
Die beabsichtigte Eheschließung/Lebenspartnerschaft ist beim Standesamt schriftlich anzumelden. Diese Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Unterlagen sind zu beschaffen, damit überprüft werden kann, dass keine Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftshindernisse bestehen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen/die Lebenspartnerschaft begründen möchten. Wenn nach erfolgter Prüfung durch das Standesamt einer Ehe oder Lebenspartnerschaft rechtlich nichts entgegensteht, kann Ihr gewünschter Termin bestätigt werden.
Trauzeugen sind nicht vorgeschrieben. Sie können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Diese Urkunde bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.
- Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Liebenburg gemeldet sind und in der Gemeinde Liebenburg heiraten oder die Lebenspartnerschaft begründen wollen, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.
- Vollmacht
Sollte es einem der Verlobten unmöglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine Vollmacht vorzulegen.
Wenn einer der Verlobten/Partner schon einmal verheiratet war:
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
- rechtskräftige Scheidungsurteile aller Vorehen
- ggf. Sterbeurkunden früherer Ehepartner
Wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben:
- die Geburtsurkunde(n) und die Urkunde(n) über die Anerkennung der Vaterschaft
- Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge, sofern eine Sorgerechtserklärung abgegeben wurde.
Wenn einer der Verlobten/Partner Ausländer ist:
- Die Anmeldung einer Eheschließung unter Beteiligung eines ausländischen Verlobten erfordert eine ausführliche Beratung. Bitte erkundigen Sie sich persönlich beim Standesamt, welche besonderen Unterlagen erforderlich sind.
Hinweis: Die eingereichten Unterlagen sollen nicht älter als 6 Monate sein.
Gebühreninformation:
- wenn beide Partner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen:
40,00 Euro - wenn einer oder beide Partner ausländische Staatsangehörige sind:
80,00 Euro - Erklärung zur Führung eines Doppelnamens:
25,00 Euro - Personenstandsurkunde:
10,00 Euro, für jede weitere: 5,00 Euro - Stammbuch, verschiedene Ausführungen:
15,00 bis 30,00 Euro - Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten: 80,00 Euro
- Eheschließung im Flankierungsturm:
Zusätzliche 100,00 Euro