Amt für Bauwesen und öffentliche Einrichtungen
Bauleitplanung, Bebauungspläne
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr K. Wienbrügge | 05346-9000- 60 | ![]() |
![]() |
- Bebauungsplan:
Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb eines räumlich abgegrenzten Geltungsbereiches. - Vorhaben- und Erschließungsplan:
Der Vorhaben- und Erschließungsplan entspricht rechtlich einem Bebauungsplan, der jedoch praktisch für ein konkretes Projekt eines Investors erstellt wird und durch vertragliche Vereinbarungen mit der Gemeinde ergänzt werden kann.
Rechtliche Grundlagen:
Baugesetzbuch
Baunutzungsverordnung