Amt für Bauwesen und öffentliche Einrichtungen
Baurechtliche Verfahren / Bauanträge
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau V. Achilles | 05346-9000- 63 | ![]() |
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Herr K. Wienbrügge | 05346-9000- 60 | ![]() |
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Antragsarten der baurechtlichen Verfahren:
- Bauantrag
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedürfen der Baugenehmigung. - Genehmigungsfreie Vorhaben (§ 69 NBauO)
Die Errichtung oder Änderung bestimmter baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedarf keiner Baugenehmigung. - Freistellungen (§ 69 a NBauO)
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden mittlerer und geringer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.