Öffentliche Ratsbeschlüsse im Umlaufverfahren
Beschluss zur Vorlage 369:
der Rat der Gemeinde Liebenburg hat im Umlaufverfahren nach § 182 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1 NKomVG den folgenden Beschluss zum Erlass von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten gefasst:
1. Auf die Erhebung des regulären Entgelts für die Nutzung der Kindertagesstätten wird mit
Wirkung ab 01.01.2021 verzichtet. Diese Regelung gilt bis zur Wiederaufnahme des
Regelbetriebs in den Kindertagesstätten.
2. Sollte der Regelbetrieb nur mit Einschränkungen aufgenommen werden können, sind
Entgelte nur von den Eltern zu erheben, deren Kinder an dem eingeschränkten
Regelbetrieb teilnehmen können.
3. Seit dem 01.01.2021 bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
4. Die Nutzung der Notgruppen wird tageweise nach den Tarifen der Entgeltordnung
abgerechnet.
5. Dieses Verfahren gilt auch für zukünftig angeordnete Schließungen von Kindertagestätten
im Zusammenhang mit der Corona Pandemie durch das Land Niedersachsen.