Haushaltspläne
Nach § 113 NKomVG ist der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommunen.
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich
1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt gegliedert. Der Stellenplan für die Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplans.
Dokumente:
Haushaltsjahr 2021
Haushaltsjahr 2020
Haushaltsjahr 2019
Haushaltsjahr 2018
Haushaltsjahr 2017