Zahlungsverkehr
Für die Ein- und Auszahlungen der Gemeinde Liebenburg ist die Gemeindekasse innerhalb der Verwaltung zuständig. Aus Sicherheitsgründen schreibt das kommunale Haushaltsrecht ein Trennungsprinzip vor, nach dem die Gemeindekasse intern eine Kassenanordnung benötigt, mit der sie von einer Organisationseinheit der Gemeinde angewiesen wird, eine Auszahlung zu leisten. Daher kann es von dem Zeitpunkt des Rechnungseingangs bei der Gemeinde bis zur Auszahlung des Rechnungsbetrages eine gewisse Zeit dauern.
Überweisungen an die Gemeinde Liebenburg sind zu richten an eines der Konten der Gemeindekasse. Dazu eine Bitte:
Bitte geben Sie dazu stets das Kassenkonto, das Kassenzeichen oder - wenn beides nicht bekannt - eine Kurzbeschreibung an, damit der Überweisungsbetrag von der Gemeinde richtig zugeordnet werden kann. Sie ersparen sich und uns damit unnötige Mahnungen. Gern können Sie uns eine Einzugsermächtigung geben. Den Vordruck dafür finden Sie, ebenso wie die Kontenübersicht der Gemeinde, in der nachstehenden Übersicht.
Bank | Konto | BLZ | BIC | IBAN |
Sparkasse | 82 000 118 | 259 501 30 | NOLADE21HIK | DE22259501300082000118 |
Volksbank Nordharz | 6380020900 | 268 900 19 | GENODEF1VNH | DE35268900196380020900 |
Postbank Hannover | 41283-307 | 250 100 30 | PBNKDEFF | DE21250100300041283307 |
Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Gemeinde Liebenburg lautet: DE13ZZZ00000039408
Die Einzugsermächtigung (=SEPA-Lastschriftmandat) finden Sie hier: